Der Vereinsport kann wieder beginnen!

Durch die von der hessischen Landesregierung beschlossenen Lockerungen sind ab sofort auch unsere Sportanlagen wieder für den Vereinsport freigegeben. Hierbei gelten jedoch folgende Auflagen:

Demnach bleibt Wettkampfsport verboten bzw. ist nur im Bereich des Spitzen- und Profisports (unter Auflagen) möglich. Zuschauer sind nicht gestattet.

Ein Sportbetrieb ist ab dem 9. Mai sowohl im Freien als auch in unserer Sporthalle unter strikter Einhaltung der folgenden Abstands- und Hygieneauflagen wieder erlaubt. Das bedeutet: Trainingsbetrieb im Sportverein ist möglich, wenn

 

  • er kontaktfrei ausgeübt wird,
  • ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
  • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
  • Umkleidekabinen, Dusch und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben,
  • der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des RobertKoch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

Die zehn Leitplanken des DOSB